Zusammensetzung: Mitglieder der Gesamtkonferenz sind neben dem Kollegium der Schule,
- Vertreter*in der Schulsozialarbeit,
- Vertreterin der pädagogischen Mitarbeiterinnen,
- Frau Olm als Vertreterin, die im Beschäftigungsverhältnis zum Schulträger steht
- Die 6 Elternvertreterinnen: Frau Mercier, Frau Papendieck, Frau Schinck, Frau Wendt, Frau Rieck, Frau Warmt
- und als beratendes Mitglied ein*e Vertreter*in des Schulträgers.
Die Gesamtkonferenz entscheidet in pädagogischen Angelegenheiten, wie:
- die Schulordnung
- sowie Grundsätze für
- Leistungsbewertung und Beurteilung und
- Klassenarbeiten und Hausaufgaben.
Der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule.
Die Gesamtkonferenz kann für weitere organisatorische Bereiche Teilkonferenzen einrichten.